Alarmanlagen - Warum ?
Sinnvoll konzipierte und richtig eingesetzte Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA), allgemein als "Alarmanlagen" bezeichnet, sind als ergänzende Sicherung Ihres Hauses empfehlenswert.
Bedenken Sie jedoch, dass eine Alarmanlage einen Einbruch nur meldet. Sie ist deshalb kein Ersatz für mechanische Sicherungen.
Entgegen allgemeiner Auffassung ziehen Alarmanlagen Einbrecher nicht an, sondern schrecken sie ab.
Die Polizei empfiehlt, nur Firmen zu wählen, die
- ihre Qualifikation bei einer entsprechenden Prüfstelle nachgewiesen haben,
- nur Geräte mit Prüfnummern/Bescheinigungen eines anerkannten Prüfinstitutes (z.B. Verband der Schadensversicherer (VdS) einsetzen und
- sich schriftlich verpflichten, Planung, Installation und Instandhaltung nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN VDE 0833, auszuführen.
Bitte bedenken Sie !
- Hat Ihre Versicherung Ihnen bestimmte Auflagen erteilt, sind diese bei der Auswahl und Installation zu beachten.
- Das Angebot oft verlockend preisgünstiger "Alarmgeräte" wird ständig größer. Es werden häufig Leistungen versprochen, die diese Geräte entweder nicht oder nur unzureichend erfüllen.
- Bei häufigen Falschalarmen verliert eine Alarmanlage ihre "Glaubwürdigkeit". Erfahrungsgemäß wird niemand mehr reagieren, so dass Sie keine Hilfe erwarten können.
- Falschalarme können Geld kosten, wenn die Polizei erscheint!
Alarmanlagen - Überwachungsprinzipien
Bei Alarmanlagen wird im wesentlichen zwischen zwei Überwachungsprinzipien unterschieden:
Außenhautüberwachung
Es werden alle von außen erreichbaren Einstiegsmöglichkeiten auf Öffnen, Durchbruch und möglichst auch auf Verschluss überwacht.
Raumüberwachung
Meist werden hierbei Räume mit Bewegungsmeldern überwacht. Es bietet sich häufig an, diese Melder als Fallen so zu plazieren, so dass ein Einbrecher auf seinem Weg durch das Haus sicher erfasst wird.
Vor- und Nachteile
Im Gegensatz zur Außenhautüberwachung wird der Täter erst dann gemeldet, wenn er bereits in das Objekt eingedrungen ist. Es dürfen sich weder Personen noch Tiere in überwachten Räumen aufhalten. Eine Überwachung der Außenhaut eines Hauses ist dagegen technisch und finanziell aufwendiger.
Alarmanlagen - Alarmierungsarten
Es wird zwischen zwei Alarmierungsarten unterschieden :
Örtlich optisch-akustischer Alarm
Mit Sirene und Blitzleuchte sollen Nachbarn aufmerksam gemacht und gleichzeitig der Täter abgeschreckt werden.
Stiller Alarm
Mit einem automatischen Wählgerät ( siehe hierzu AWAG / AWÜG ) können Nachbarn, andere Personen oder auch ein Wachdienst nach einer Alarmauslösung über Telefonleitung automatisch informiert werden. Diese Alarmierungsart sollte bevorzugt werden, da auf den erwähnten optisch-akustischen Alarm mit Sirenen die Nachbarschaft erfahrungsgemäß kaum mehr reagiert. Beide Alarmierungsarten können auch kombiniert eingesetzt werden. Dies ist insbesondere bei Privathäusern zu empfehlen.
Alarmanlagen - Hauptbauteile einer Alarmanlage
Zentrale
Sie ist das Herz einer Alarmanlage und erfüllt folgende wichtige Funktionen :
- Auswertung aller Informationen
- optische Anzeige von Betriebszuständen ( z.B. Betriebsbereitschaft, Störung, Alarmierung, Sabotage)
- Ansteuerung der Alarmierungseinrichtungen
Sie verfügt über zwei voneinander unabhängige Energiequellen (Netz- und Batteriestro ). Sie muss in einem gesicherten, überwachten und für Außenstehende nicht einsehbaren Bereich installiert werden.
Schalteinrichtungen
Mit einer Schalteinrichtung schalten Sie eine Alarmanlage "scharf", bzw. "unscharf". Hierzu hat sich insbesondere ein Blockschloss bewährt, mit dem Bedienungsfehler sicher ausgeschlossen werden können. Es wird zusätzlich zum Hauptschloss in die Tür eingebaut, die als letzte zum Verlassen, bzw. als erste zum Betreten des Hauses dient.
Diese zusätzliche Verriegelung ist notwendig, damit bei "scharf " geschalteter Alarmanlage die Tür nicht geöffnet werden kann. Es ist somit ausgeschlossen, den "überwachten" Bereich des Hauses zu betreten.
Dem Blockschloss kommt noch eine weitere wichtige Funktion zu :
Lässt sich der Schlüssel des Blockschlosses nicht vollständig drehen ( er wird blockiert ), kann die Alarmanlage nicht "scharf" geschaltet werden. An der Zentrale oder an einem abgesetzten Bedienteil kann festgestellt werden, warum die Scharfschaltung verweigert wurde. Zum Beispiel ist es möglich, dass vergessen wurde, ein auf Öffnen oder Verschluss überwachtes Fenster zu schließen. Aber auch ein ausgefallener Melder wird auf diese Weise angezeigt.
Melder
Nachstehend sind Melder aufgeführt, die sich besonders im privaten Bereich zur Detektion bewährt haben:
Zur Überwachung von Fenstern und Türen:
- Öffnungsmelder (z.B. Magnet-Reed-Kontakte)
Zur Überwachung von Glasflächen:
- Passive oder aktive Glasbruchmelder,
Alarmdraht in Glasscheiben
Zur Überwachung von Räumen:
- Infrarot-Bewegungsmelder Dualmelder (Infrarot/Ultraschall)
Es gibt noch weitere Melder, die je nach besonderen örtlichen Bedingungen oder speziellen Einsatzzwecken eingesetzt werden können.
Alarmierungseinrichtungen
AWAG
Das Automatische Wähl-und Ansage-Gerät wählt nach einer Alarmauslösung selbstständig eine oder mehrere vorher festgelegte Telefonnummern und meldet den Alarm mit einem aufgezeichneten Sprachtext. Die angewählten Teilnehmer können Personen des Vertrauens, aber auch ein Wachdienst sein.
AWÜG
Das Automatische Wähl- und Übertragungs-Gerät kann nur eingesetzt werden, um einen Wachdienst zu alarmieren. Hierzu werden digitalisierte Signale übermittelt, die in der Empfangszentrale des Wachdienstes ein Einsatzrechner auswertet und dokumentiert.
Sirenen und Blitzleuchten
Weitere Alarmierungseinrichtungen sind außen angebrachte Sirenen, die zur örtlich optisch-akustischen Alarmierung auch mit Blitzleuchten kombiniert werden können. Meist werden eine Sirene mit Blitzleuchte im vorderen Bereich und eine Sirene auf der Rückseite eines Hauses angebracht